Über die Erwerbung
Über seinen Schwager Wilhelm Manskopf vermachte Eduard Petsch dieses Werk dem Städel. Offenbar sah das Vermächtnis vor, das Gemälde gemeinsam mit zwei weiteren erst dann an das Institut zu übergeben, wenn auch der Schwager verstorben sei. Dieser Fall war 1921 eingetreten. Der Nachlassverwalter Wilhelm Manskopfs mahnte die Direktion des Städel zur Eile: Die Villa am Forsthaus sei in diesen unsicheren Zeiten kein guter Ort für Kunst und er übernähme keine Garantie. Man entsprach diesem Wunsch gerne: Nur wenig später waren die Gemälde in der Obhut des Museums.