Über die Erwerbung
Durch den Testamentsvollstrecker wurde die Administration in Kenntnis gesetzt, dass der im Dezember 1904 verstorbene Privatier Johann Georg Cronhardt dem Städel dieses Gemälde vermacht habe. Cronhardt selbst wiederum hatte das Gemälde von Georg Seufferheld (1813-1874) geerbt, der dem Städel 1874 ebenfalls per Testament ein besonderes Werk holländischer Barockmalerei vermacht hatte: das wunderbare Nachtbild des Aert van der Neer.